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Rezept & Ablauf

Vom Rezept zum Termin – verständlich erklärt.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Heilmittelverordnung, zur Zuzahlung und zum Ablauf Ihres ersten Termins in der Praxis Kletschke.

Was ist eine Heilmittelverordnung?

Eine Heilmittelverordnung – häufig „Rezept" genannt – wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt. Sie enthält die Diagnose, das verordnete Heilmittel (z. B. Krankengymnastik oder Manuelle Lymphdrainage) sowie die Anzahl der Behandlungen. Die Behandlung erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und abhängig vom Befund.

Wann muss die Behandlung beginnen?

In der Regel sollte die erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum des Rezepts erfolgen. Bei dringlichen Verordnungen kann der Zeitraum kürzer sein. Sollte ein zeitlicher Engpass bestehen, sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen.

Was muss zum ersten Termin mitgebracht werden?

  • Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Versichertenkarte / Versicherungsnachweis
  • Relevante Vorbefunde, OP-Berichte, Bildgebung (falls vorhanden)
  • Bequeme Kleidung & ein großes Handtuch
  • Befreiungsausweis (falls vorhanden)

Patienten-Vorab-Checkliste

Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten – kompakt auf einer Seite zum Ausdrucken.

Kostenfrei. E-Mail-Angabe optional.

Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 € pro Verordnung. Liegt eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung vor, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis Ihrer Krankenkasse beim ersten Termin vor.

Terminabsage-Regel

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir den freien Platz an andere Patientinnen und Patienten weitergeben können. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

Hausbesuche

Hausbesuche führen wir ausschließlich bei entsprechender Verordnung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt durch. Ob ein Hausbesuch im Einzelfall organisatorisch möglich ist, sprechen wir gerne persönlich mit Ihnen ab.

Versicherungsstatus

Gesetzlich versichert

Behandlung nach Heilmittelverordnung. Es gilt die gesetzliche Zuzahlungsregelung.

Privatversichert

Abrechnung nach gültigem Gebührenverzeichnis. Die Erstattung erfolgt über Ihre private Krankenversicherung.

Selbstzahler

Auch ohne Verordnung möglich – z. B. für Fußreflexzonen-Massage oder ausgewählte Behandlungen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Senden Sie uns Ihre Terminanfrage – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

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Für:
  • Gesetzlich Versicherte (GKV)
  • Privatpatienten
  • Selbstzahler
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